Wir bieten Ihnen verschiedene Behälter Systeme zur Entsorgung von Speiseresten an. Wir möchten für Sie die Entsorgung von Speiseresten und anderem so einfach wie möglich machen. Deshalb stellen wir Ihnen Sammel-Behälter zur Verfügung. Zusätzlich erhalten Sie Maisstärke-Säcke. Damit wird die Entsorgung besonders hygienisch. Nutzen Sie die Säcke, sparen Sie sich die regelmäßige Reinigung.
Größe Behälter:
- 120 Liter MGB
- 240 Liter MGB
Zyklus Entsorgung:
- mehrmals wöchentlich
- 1 x wöchentlich
- 14-tägig
- im Rhythmus nach Kundenwunsch
Einfaches System – Sammeln der Speisereste in Sammelbehältern
Einfach und überzeugend – so funktioniert die Speiseresteentsorgung für unsere Kunden. Bestellen Sie unsere Sammelbehälter für Speisereste. Vereinbaren Sie mit uns einen zeitlichen Turnus. Wir holen gern auch nach individuellen Wünschen ab. Dafür unterhalten wir übrigens einen eigenen Fuhrpark von Spezialfahrzeugen. So können wir unseren Kunden übrigens immer einen reibungslosen Verfahrensablauf garantieren. Übrigens: Damit die Behälter nicht aufwendig gereinigt werden müssen, stellen wir Ihnen hygienische Säcke aus Maisstärke zur Verfügung. Wir groß sind unsere Behälter? Wir bieten ihnen Größen von 120 Litern bis zu 240 Litern Volumen. Übrigens: Wir stellen selbstverständlich Entsorgungsnachweise aus. Auf ihnen finden Sie alle Daten nach Menge und Tag geordnet wieder.
Was sind verwertbare Produkte für unsere Behälter?
Gern stellen wir Ihnen eine detaillierte Liste zur Verfügung, auf der wir aufführen, welche Produkte verwertbar sind. Welche Reste gehören in die Speisereste-Tonne? Dabei handelt es sich beispielsweise um Obstreste und Gemüsereste sowie alle Arten von Speiseresten. Dazu gehören aber auch alle Küchenabfälle von Fleisch über Fisch bis hin zu Getreideerzeugnisse, Milch, Öle und Fette. Zudem: Auch Kaffeesatz und Brotreste können recycelt werden.
Das darf nicht in die Speisereste-Tonne!
Nicht verwertbar sind übrigens alle Arten von Verpackungen wie auch Erde, Asche und sperriger Restmüll. Diese Dinge dürfen auf keinen Fall in die Tonne. Auch Inhalte von Fettabscheidern werden gesondert abgeholt. Gern teilen wir Ihnen auch auf Anfrage die Abfallarten nach AVV mit. Hier geht es insbesondere um Abfallschlüsselnummern.
Sie sind verpflichtet – wir bieten deshalb Ihnen besten Service zur Entsorgung!
Wir beraten Sie gern! Unter dem Strich sind Gaststätten und Einrichtungen für Gemeinschaftsverpflegungen nach dem Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) verpflichtet, Abfälle aus tierischen Erzeugnissen unschädlich zu entsorgen. Über die Biotonne dürfen die Abfälle beispielsweise nicht entsorgt werden. Dafür sorgen wir mit unserem Qualitäts-Service. Nutzen Sie den Service eines überregional tätigen zertifizierten und modernen Entsorgungsbetriebes!