Fragen und Antworten

Fragen zum Bereich: Entsorgung / Recycling

Im Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) und deren Verordnung (TierNebV) ist festgeschrieben, dass „Erzeugnisse, die von Tieren stammen, insbesondere  zubereitetes Fleisch, Eier und Milch, deren sich der Besitzer entledigen will“, unschädlich beseitigt werden müssen. 

Unter dem Begriff „Erzeugnisse“ fallen somit alle Arten von Speiseabfällen, die tierischer Herkunft sind. 

In der Regel ist man überrascht, in wie vielen Abfällen „tierische Bestandteile“ enthalten sind. Aber – wie oben zitiert – fallen selbst ei- und milchhaltige Produkte unter diese Erzeugnisse. 

Gleichzeitig legt der Gesetzgeber fest, dass Gaststätten und Gemeinschaftsverpflegungen zu einer Entsorgung nach dem TierNebG verpflichtet sind.

Näheres entnehmen Sie bitte unserem Leitfaden für die Aufbewahrung, Entsorgung und Verwertung von Speiseabfällen (K3).

Leitfaden für Speiseabfälle (PDF, 152.23 KB)

Die angelieferten Speisereste werden in unseren Verarbeitungsbetrieben der bestmöglichen Hygienisierung unterzogen.

Dies geschieht unter Anwendung der Verarbeitungsmethode 7 gemäß Verordnung (EU) Nr. 142/2011, wobei die Speisereste auf mindestens 120 °C erhitzt und bei ca. 2 bar Druck über einem längeren Zeitraum sterilisiert werden.

Diese Verarbeitungsmethode garantiert einen hohen Schutz vor pathogenen Keimen, wie z.B. Salmonellen.

Im anschließenden Verarbeitungsprozess entsteht unser Endprodukt „ProFermo“, das sich durch seinen hohen Energiegehalt hervorragend als sicheres Gärsubstrat zur Verstromung in Biogasanlagen eignet.

Als zweites Produkt entsteht „Speiserestefett“, das sich nach mehreren Reinigungsschritten zur Herstellung von Biodiesel eignet.

Mit dieser Art von Entsorgung und Verarbeitung von Speiseresten ist es uns möglich diese wieder nachhaltig einer sinnvollen Verwendung zuzuführen und somit einen Beitrag zum erhalt unserer Umwelt zu leisten.

In Betrieben, in denen Fette und Öle tierischen und pflanzlichen Ursprungs verarbeitet werden, kommen Fettabscheider im Abwasserkanalsystem zum Einsatz. Durch Bauauflagen ist dies in Gaststätten, Großkantinen, Metzgereien sowie Altenheimen usw. nötig.

Verwechselt werden darf die Entsorgung der Inhalte der Fettabscheider auf keinen Fall mit der Restaurantfett-Entsorgung. Der Unterschied besteht darin, dass Altspeisefett sofort nach dem Braten oder Frittieren aus dem verwendeten Gefäß in einen dafür vorgesehenen Sammelbehälter gegossen wird und somit nicht in die Kanalisation gelangt.

Fettabscheiderinhalte hingegen – also Fettreste am Geschirr, nicht separat abgegossene Speisefette, Fettrückstände am Putzlappen nach der Reinigung eines fetthaltigen Gegenstandes – fließen über das Spülwasser im Waschbecken oder Abwasser der Spülmaschine in die Kanalisation ab und können Rohre nach der Erstarrung im kalten Zustand verstopfen. Zweck eines Fettabscheiders ist es, tierische und pflanzliche Fette und Öle aus dem Abwasser fernzuhalten. 

Was darf in die Tonne – was nicht?

Verwertbare Produkte:

  • Obstreste
  • Gemüsereste
  • Speisereste (Soßen, Nudeln, Knödel etc.)
  • Brot und Eierschalen
  • Hülsenfrüchte
  • Öle und Fette (pflanzlicher oder tierischer Herkunft)
  • Getreideerzeugnisse
  • Milch und Milchprodukte
  • Fisch und Fischwaren
  • Trockenobst
  • Kaffeesatz
  • Fleisch und Knochen (aus der Küche)
  • Salat (roh und angemacht)
  • Käse

Nicht verwertbare Produkte:

  • Papier, Kartonagen
  • Keramik
  • Metall
  • Glas
  • Holz
  • Plastik, Folie
  • Besteck
  • Milch- und Safttüten
  • Blechdosen
  • Erde
  • Alufolie
  • Butterpapier
  • Zigarettenschachteln
  • Aschenbecherinhalte
  • Styropor
  • Fettabscheider-Inhalte
  • Kerzen- und Wachsreste
  • Kränze, Gestecke, Girlanden
  • Staubsaugerbeutel

Wir sammeln, befördern, behandeln und verwerten folgende Abfallarten nach AVV:

Abfall-schlüsselnr.Abfallarten nach AVV
02 01 02Abfälle aus tierischem Gewebe
02 02 02Abfälle aus tierischem Gewebe
02 02 03für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe
02 02 04Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
02 03 04für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe
02 03 05Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
02 04 03Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
02 05 01für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe
02 05 02Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
02 06 01für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe
02 06 03Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
02 07 04für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe
02 07 05Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
18 02 03Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden
20 01 08biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle
20 01 25Speiseöle und -fette
20 03 02Marktabfälle
Erfahrung & Tradition seit 160 Jahren