Zweckverbandsgebiete

Der Gesetzgeber hat die Aufgaben der Beseitigung von Tierkörpern und tierischen Nebenprodukten der Kategorie I und II den Landkreisen und den kreisfreien Städten übergeben. Weil nicht jeder Aufgabenpflichtige einen eigenen Betrieb wirtschaftlich betreiben kann, haben sich die Landkreise und kreisfreien Städte zu Zwecksverbänden für die Tierkörperbeseitigung zusammengeschlossen. 

Die vier Zwecksverbände Erding, Mühldorf am Inn, Aichach-Friedberg sowie Kraftisried haben die gesamte Aufgabe nach § 4 Abs. 2 Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) auf die Berndt GmbH übertragen. 

Die Zwecksverbandsgebiete der Berndt GmbH unterliegen durch das Bayerische Ausführungsgesetz zum TierNebG (AGTierNebG) einem Anschluss- und Benutzungszwang. Das heißt, alle zu entsorgenden Schlachtabfälle der Kategorie I und II sowie Tierkörper aus diesen Gebieten müssen bei der Berndt GmbH zur Abholung angemeldet werden. Die Berndt GmbH wiederum ist zur Abholung und Entsorgung in den Zwecksverbandsgebieten verpflichtet. 

Die im Zwecksverbandsgebiet Erding und Mühldorf am Inn anfallenden Tierkörper und tierische Nebenprodukte der Kategorie I und II werden von unserer Niederlassung St. Erasmus seuchenhygienisch entsorgt und verarbeitet. 

Die Entsorgung und Verarbeitung der im Zwecksverbandsgebiet Kraftisried und Aichach-Friedberg anfallenden Tierkörper findet an unserem Standort Kraftisried statt. 

Die Zwecksverbandsgebiete setzen sich aus 30 Landkreisen sowie aus 5 kreisfreien Städten zusammen, bei denen die Entsorgung durch die Berndt GmbH sichergestellt wird. 

In welches Zwecksverbandsgebiet Sie fallen, können Sie aus dem nachfolgenden Link „Landkreise mit Karte“ entnehmen und Ihren Auftrag gleich online starten.

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